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21. März 2024

Was Sie jetzt über das Gebäudeenergiegesetz wissen müssen

Das Gebäudeenergiegesetz 

Das neue Heizungsgesetz markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und klimafreundlicheren Zukunft. Mit dem Ziel, den Einsatz fossiler Brennstoffe deutlich zu reduzieren, adressiert das Gesetz gleichzeitig mehrere drängende Herausforderungen. Es fördert den Umstieg auf erneuerbare Energien, um so die klimapolitischen Ziele zu erreichen und die CO2-Emissionen zu senken. Darüber hinaus verringert es die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten, was Deutschlands Energieversorgung sicherer macht. Nicht zuletzt schützt das Gesetz die Verbraucher vor den steigenden Kosten fossiler Energien, indem es eine planbare, kostengünstige und stabile Wärmeversorgung fördert. Durch diese Maßnahmen leistet das Gebäudeenergiegesetz einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung des Gebäudebereichs bis 2045 und unterstützt Deutschlands Übergang zu einer nachhaltigeren Energiezukunft.  

Der Begriff “energetische Sanierung” beschreibt Maßnahmen, die darauf abzielen, den Energiebedarf von Gebäuden durch verschiedene Verbesserungen zu reduzieren. Dies kann den Einbau energieeffizienterer Heizungssysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren, ebenso umfassen wie die Verbesserung der Gebäudehülle durch neue Dächer, Fenster oder verbesserte Dämmung von Wänden. Ziel ist es, ein energieeffizientes Zuhause zu schaffen, das weniger Energie für Heizung, Kühlung und Warmwasser benötigt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches am 1. November 2020 in Kraft trat und die Energieeinsparverordnung (EnEV) ablöste, schafft eine bundesweit einheitliche Gesetzesgrundlage für die energetische Qualität von Neubauten und Bestandsgebäuden. Das Gesetz regelt nicht nur den Einsatz von Heizungs- und Klimatechnik auf Basis erneuerbarer Energien, sondern setzt auch die Standards für die Wärmedämmung und Kühlung von Gebäuden. Durch diese Maßnahmen soll der Energiebedarf, der laut Bundesverband der Industrie (BDI) zu 40% durch Gebäude in Deutschland verursacht wird, drastisch reduziert werden. Ziel ist es, den Klimaschutz zu stärken, die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern und die Verbraucher vor steigenden Energiekosten zu schützen, indem der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert und schrittweise durch erneuerbare Energien ersetzt wird.  

Kernpunkte  

Anforderungen an bestehende Heizungssysteme  

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlaubt es Eigentümern, ihre bestehenden Heizungssysteme weiterhin zu nutzen, solange diese funktionstüchtig sind. Das bedeutet, dass keine unmittelbare Pflicht besteht, funktionierende Heizungen durch neue zu ersetzen. Sollte eine Heizung defekt sein, darf sie repariert werden.  

Eine besondere Regel gilt für Heizungen die älter als 30 Jahre sind. Diese müssen aufgrund ihres hohen Energieverbrauchs und geringer Effizienz ausgetauscht werden. Aber: Wohnen Sie seit mindestens Januar 2022 in einem Haus, indem es noch diese alten Heizsysteme gibt, genießen Sie den sogenannten Bestandsschutz. Das bedeutet, die Pflicht, die Heizung auszutauschen geht auf den nächsten Eigentümer über. 

Bis Mitte 2026 oder 2028, je nach Einwohnerzahl der Kommune, ist es unter bestimmten Bedingungen noch gestattet, neue Öl- oder Gasheizungen zu installieren. Diese müssen jedoch nach 2029 einen Teil ihres Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien decken, um den Richtlinien des GEG zu entsprechen. Diese Anpassung zielt darauf ab, die Nutzung fossiler Brennstoffe schrittweise zu reduzieren und den Übergang zu erneuerbaren Energiequellen zu fördern.  

Anforderungen an neue Heizungssysteme 

Für Neubauten in Neubaugebieten gilt seit dem 1. Januar 2024, dass jede neu installierte Heizung mindestens 65% ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien beziehen muss. Auch in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten können neue Öl- und Gasheizungen installiert werden, allerdings ist vorab eine Beratung erforderlich, um über die langfristigen Folgen dieser Entscheidung aufzuklären. Ab dem Jahr 2029 müssen neu eingebaute Gasheizungen einen bestimmten Anteil ihres Energiebedarfs – beginnend mit 15% und ansteigend auf 30% bis 2035 sowie 60% bis 2024 – aus klimaneutralem Gas decken. 

Besondere Regelungen für unterschiedliche Immobilientypen

Das GEG enthält spezifische Vorschriften für Altbauten, insbesondere für solche, die vor 2002 errichtet wurden. Diese Gebäude müssen bestimmte Nachrüst- und Austauschmaßnahmen durchführe, um den Energieverbrauch zu senken und die Effizienz zu steigern. Für denkmalgeschützte Gebäude oder solche mit besonderem Erhaltungswert können Ausnahmen von den allgemeinen Anforderungen des GEG gewährt werden, falls die erforderlichen Maßnahmen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würden oder zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen.  

Zeitrahmen und Übergangsfristen im Überblick 

Das Gebäudeenergiegesetz setzt verschiedene Fristen für Immobilieneigentümer, die darauf abzielen, den Einsatz erneuerbarer Energien zu verstärken und den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken. Hier sind die wesentlichen Fristen und Übergangszeiträume, die Eigentümer beachten sollten:  

  • Ab Januar 2024: Für Neubauten in Neubaugebieten gilt, dass jede neu installierte Heizung zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. In Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ist der Einbau von Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt, wobei eine vorherige Beratung erforderlich ist, um über die langfristigen Auswirkungen dieser Entscheidung aufzuklären. Diese Heizungen müssen dann ab 2029 schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden.  
  • Bis Juli 2026 für Großstädte / Bis Juli 2028 für kleinere Kommunen: Diese Fristen sind für die Erstellung kommunaler Wärmepläne vorgesehen. Diese Pläne sollen den Bürgern und Unternehmen Aufschluss über die verfügbaren Optionen zur Wärmeversorgung und den Einsatz erneuerbarer Energien geben. Für Eigentümer ist dies wichtig, da die kommunale Wärmeplanung Einfluss darauf haben kann, welche Heizsysteme in Zukunft gefördert oder gesetzlich vorgeschrieben werden.  
  • Im Falle eines Eigentümerwechsels: Für selbst bewohnte Ein- bis Zweifamilienhäuser besteht eine Übergangsfrist von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Eigentümerübergangs, innerhalb derer der neue Eigentümer den gesetzlichen Nachrüstpflichten nachkommen muss. Dies bedeutet, dass nach einem Kauf oder einer Erbschaft eventuell erforderliche Anpassungen an der Heizungsanlage oder anderen energetischen Aspekten des Gebäudes innerhalt dieses Zeitraums umgesetzt werden müssen.  
  • Bis Januar 2045: Das ist das langfristige Ziel, bis zu dem alle Heizungen in Deutschland vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Vorgabe spiegelt das übergeordnete Ziel der Bundesregierung wider, bis zur Mitte des Jahrhunderts eine weitgehend klimaneutrale Gebäudeinfrastruktur zu erreichen.  

Die festgelegten Fristen und Übergangszeiten im GEG dienen dazu, den schrittweisen Übergang zu einer umweltfreundlicheren und energieeffizienteren Wärmeversorgung in deutschen Gebäuden zu ermöglichen, wobei gleichzeitig genügend Zeit für Anpassungen und Investitionen gegeben wird. 

Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung  

Informationen über staatliche Förderprogramme zur Unterstützung der Eigentümer bei der Umsetzung  

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) unterstützt Eigentümer beim Einbau neuer Heizsysteme durch Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite. Ab 2024 können Eigentümer für den Einbau klimafreundlicher Heizungen eine Grundförderung von 30% der Kosten erhalten.  

Zusätzlich gibt es bis 2028 einen Geschwindigkeitsbonus von 20% für den Austausch alter fossiler Heizungen. Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich können einen weiteren Bonus von 30% erhalten. Für den Einbau bestimmter Wärmepumpen gibt es zudem einen Innovationsbonus von 5%. Diese Boni sind kombinierbar, dürfen aber insgesamt nicht 70% der Kosten überschreiten. 

Tipp zur Beantragung von Fördermitteln  

Fördermittel können direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Wichtig ist, den Antrag vor Beginn der Sanierung zu stellen. Bereits in Anspruch genommene Planungs- und Beratungsleistungen sind jedoch förderfähig. Eine unabhängige Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten kann zusätzlich gefördert werden.  

Mögliche finanzielle Auswirkungen auf Eigentümer und Mieter  

Für Eigentümer: Die anfänglichen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen und den Einbau erneuerbarer Heizsysteme können durch staatliche Förderungen erheblich reduziert werden. Langfristig führen diese Investitionen zu Einsparungen bei den Energiekosten. Zusätzlich kann die Wertsteigerung der Immobilie ein wichtiger finanzieller Vorteil sein. Die Kombination aus Fördermitteln, niedrigen Betriebskosten und Wertsteigerung bildet ein attraktives Paket für Eigentümer, trotz der anfänglichen finanziellen Aufwendungen. 

Für Mieter: Während die energetische Sanierung zu einer Erhöhung der Miete führen kann, werden diese potenziellen Mehrkosten oft durch Einsparungen bei den Energiekosten ausgeglichen oder sogar übertroffen. Die verbesserte Energieeffizienz resultiert in niedrigeren Heizkosten, was besonders in Zeiten steigender Energiepreise von Bedeutung ist. Die gesetzliche Regelung zur Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter fördert zudem eine gerechte Aufteilung der finanziellen Lasten und motiviert zur energetischen Sanierung.

Fazit

Die Energieeffizienz gewinnt mehr und mehr an Bedeutung auf dem Immobilienmarkt, sowohl für Käufer als auch für Verkäufer. Dabei werden energieeffiziente Neubauten auf dem Immobilienmarkt immer attraktiver. So können Immobilien, welche dem Gebäudeenergiegesetz entsprechen, einen höheren Marktwert erzielen. 

Investitionen in energieeffiziente Bauweisen scheint vielen zunächst sehr kostenintensiv, doch kann sich langfristig auszahlen. Die Betriebskosten reduzieren sich erheblich durch den geringeren Energieverbrauch. So entsteht eine langfristige Einsparung der Energiekosten, welche im Laufe der Zeit die Investitionen kompensieren oder sogar übersteigen. 

Zusammengefasst – Die Investition in energieeffiziente Bauweisen kann eine gewinnende Investition sein. Käufer, die sich vorausschauend mit den entsprechenden Anforderungen auseinandersetzen, können langfristig davon profitieren. 

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